Allgemeine Geschäftsbedingungen NetCommunity GmbH

1. Geltungsbereich

  • 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der NetCommunity GmbH, Am Flugplatz 13a, 02828 Görlitz, Registergericht Dresden (HRB-Nr.19151) und Dritten (Kunde) über die Überlassung von Übertragungswegen und Internetzugängen.
  • 1.2 Die angebotenen Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. §14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  • 1.3 Andere Bedingungen, insbesondere abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn NetCommunity GmbH von ihnen Kenntnis hat und/oder ihnen nicht ausdrücklich widerspricht bzw. wenn NetCommunity GmbH Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  • 1.4 Vorrangig zu diesen AGB gelten die Regelungen in dem jeweiligen Einzelvertrag. Soweit dort nicht jeweils ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, gelten ergänzend diese AGB.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

  • 2.1 Alle Angebote von NetCommunity GmbH erfolgen freibleibend.
  • 2.2 Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden in Textform und die Annahme dieses Auftrages durch NetCommunity GmbH zustande. Die Annahme des Auftrages erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in Textform, die tatsächliche Leistungserbringung und/oder eine Bereitstellungsanzeige der NetCommunity GmbH.
  • 2.3 Sämtliche Vertragsbedingungen sind im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung der NetCommunity GmbH schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

3. Leistungen der NetCommunity GmbH

  • 3.1 NetCommunity GmbH erbringt im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach Wahl des Kunden folgende Leistungen:
    • (a) Bereitstellung eines oder mehrerer Übertragungswege mit einer mittleren Verfügbarkeit gemäß vertraglicher Vereinbarung (Datenverbindung).
    • (b) Bereitstellung eines Zugangs zum Internet über einen Zugangsknoten (point of presence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet, um dem Kunden die Übermittlung von Daten (IP-Pakete) zu ermöglichen.
  • 3.2 Im Rahmen der Überlassung von Übertragungswegen können aufgrund technischer Neuentwicklungen Änderungen auftreten. Service und Leistung für den Kunden können daher von NetCommunity GmbH an den Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich angepasst werden.
  • 3.3 NetCommunity GmbH ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
  • 3.4 Die Verpflichtung von NetCommunity GmbH, eine Leistung vertragsgemäß (insbesondere fristgerecht) zu erbringen oder bereitzustellen, steht unter dem Vorbehalt, dass erforderliche Vorleistungen Dritter, z.B. die Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder -einrichtungen anderer Netzbetreiber bzw. sonstiger Anbieter oder erforderliche Genehmigungen rechtzeitig und qualitätsgerecht erfolgen.
  • 3.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von NetCommunity GmbH nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. NetCommunity GmbH übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. Der Kunde hat demnach auch nur einen Anspruch auf eine jährliche Verfügbarkeit von mindestens 98,5 % der vertraglichen Leistung.
  • 3.6 Die von NetCommunity GmbH beim Kunden zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen installierten Einrichtungen verbleiben im Eigentum der NetCommunity GmbH.

 

4. Übertragungswege

  • 4.1 Der Übertragungsweg bzw. das Übertragungsnetz wird von NetCommunity GmbH zugunsten des Kunden über räumlich frei zugängliche Schnittstellen zur Verfügung gestellt und endet mit der Abschlusseinrichtung, die an einer mit dem Kunden zu vereinbarenden Stelle installiert wird.
  • 4.2 Der Kunde kann an die Abschlusseinrichtung Gebäudenetze und/oder Telekommunikationsendeinrichtungen anschließen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese den jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen. Auf Verlangen der NetCommunity GmbH hat der Kunde den Nachweis hierfür zu erbringen. Werden die Gebäudenetze oder Telekommunikationsendeinrichtungen nicht von NetCommunity GmbH bereitgestellt, hat NetCommunity GmbH Funktionsstörungen dieser Einrichtungen, die außerhalb des Einflussbereiches der NetCommunity GmbH liegen, nicht zu vertreten.

 

5. Zugang zum Internet

5.1 Bei den produktabhängigen Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit im Down- und Upload (Empfangen und Senden) handelt es sich um Maximalwerte. Die Übertragungsgeschwindigkeit wird von NetCommunity GmbH im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.2 Soweit NetCommunity GmbH dem Kunden den Zugang zum Internet vermittelt, ist NetCommunity GmbH nicht verpflichtet, die übermittelten Inhalte einer Überprüfung daraufhin, ob sie schadenstiftende Software (z. B. Viren) enthalten, zu unterziehen. NetCommunity GmbH ist jedoch berechtigt, die übermittelten Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen.

5.3 NetCommunity GmbH weist daraufhin, dass die Übertragung von Daten über das Internet und der Abruf von Informationen aus dem Internet Gefahren für die Datensicherheit und Datenintegrität bergen. NetCommunity GmbH hat hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, seine Daten gegen diese Gefahren zu schützen. Durch geeignete, handelsübliche Hard- und Softwarelösungen, wie z. B. Firewall und Virenscanner, lassen sich die Gefahren deutlich reduzieren.

5.4 Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Internetzugangs abruft oder übermittelt, für NetCommunity GmbH fremde Informationen im Sinne des Telemediengesetzes (TMG).

6 Termine und Fristen

6.1 Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn NetCommunity GmbH diese schriftlich als verbindlich bestätigt.

6.2 Die vertraglich vereinbarten Fristen beginnen, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Abschluss des Vertrages - jedoch nicht, bevor alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen und notwendigen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere die Vorleistungen Dritter gemäß den Ziffern 3.4/3.5 und die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß Ziffer 8 erbracht wurden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und wird dadurch für NetCommunity GmbH die fristgemäße Bereitstellung zum vertraglich vereinbarten Bereitstellungstermin nicht möglich, verlängert sich die Bereitstellungsfrist um den entsprechenden Zeitraum der Behinderung. Das Recht der NetCommunity GmbH, den durch die Verzögerung entstehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen, bleibt unberührt.

6.3 Werden die Leistungspflichten der NetCommunity GmbH durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und sonstige unvorhersehbare, nach Vertragsabschluss eintretende Ereignisse, die NetCommunity GmbH nicht zu vertreten hat, behindert, ist NetCommunity GmbH für die Dauer des Hindernisses von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten auch behördliche und gerichtliche Entscheidungen, die eine Leistungserbringung durch NetCommunity GmbH behindern, sowie die Nichterteilung von Genehmigungen. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen um die Dauer des jeweiligen Hindernisses. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bei einem Lieferanten/Subunternehmer von NetCommunity GmbH eintreten. Beginn und Ende sowie Art der Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Nach Ablauf von 6 Monaten ab Beginn des Hindernisses sowie bei endgültigen Liefer- oder Leistungshindernissen sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Wegen Verzuges der NetCommunity GmbH ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn NetCommunity GmbH eine angemessene, vom Kunden schriftlich zu erklärende Nachfrist zur Erbringung der Leistung nicht einhält.

7 Bereitstellung

7.1 NetCommunity GmbH erbringt im Rahmen der Bereitstellung eines Übertragungsweges einen messtechnischen Nachweis zur Feststellung der Betriebsbereitschaft.

7.2 NetCommunity GmbH informiert den Kunden mit der Bereitstellungsanzeige über den Tag der ersten Bereitstellung.

8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

8.1 Der Kunde schafft in seiner Wohnung bzw. Betriebssphäre alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. NetCommunity GmbH wird dem Kunden hierzu ihre Anforderungen mitteilen.

8.2 Der Kunde stellt für die Vertragsdauer die Räumlichkeiten und notwendigen Einrichtungen, die zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch NetCommunity GmbH erforderlich sind, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde hat die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den gegebenenfalls erforderlichen Potentialausgleich einschließlich dazugehöriger Erdung auf eigene Kosten bereitzustellen.

8.3 Die für den Bau bzw. Betrieb der Übertragungswege erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen holt NetCommunity GmbH ein. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Installationsarbeiten sicherzustellen, dass für seinen Bereich alle notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

8.4 Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von NetCommunity GmbH vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prüfungspflicht. Er hat Mängel der von NetCommunity GmbH geschuldeten Leistung der NetCommunity GmbH unverzüglich anzuzeigen. Erkennbare Schäden und Mängel an den auf dem Grundstück des Kunden befindlichen Einrichtungen der NetCommunity GmbH hat der Kunde ebenfalls unverzüglich NetCommunity GmbH mitzuteilen. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht hat der Kunde unverzüglich alle Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz der Leitungswege und Netzabschlüsse sowie überlassener Hard- und Software geeignet, erforderlich und zumutbar sind.

8.5 Der Kunde ist des Weiteren insbesondere dazu verpflichtet,

  • nur Endgeräte und Einrichtungen an das Netz der NetCommunity GmbH anzuschließen, die den gesetzlichen Vorgaben, Vorgaben der Bundesnetzagentur, einschlägigen geltenden Normen (DIN, EN) und den Regelungen dieser AGB entsprechen;
  • die überlassenen Einrichtungen vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetischen Wirkungen zu bewahren;
  • nur die von NetCommunity GmbH vorgegebenen Standard-Schnittstellen (Abschlusseinrichtungen) zu nutzen. Andere Schnittstellen dürfen nur mit Zustimmung der NetCommunity GmbH benutzt werden;
  • keine Sicherheitsvorkehrungen des Systems der NetCommunity GmbH zu umgehen;
  • keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes oder der Software der NetCommunity GmbH führen können;
  • die Raumflächen in seinen Gebäuden, in denen die Anlagen der NetCommunity GmbH für die Erfüllung des Vertrages installiert bzw. eingerichtet werden sollen, für die Dauer des Vertrages inkl. aller Nebenleistungen, insbesondere ausreichender Stromzufuhr, Beleuchtung und Klimatisierung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen;
  • die Anlagen nur in hierfür geeigneten Räumlichkeiten unterzubringen;
  • die installierten Einrichtungen pfleglich zu behandeln und vor dem unbefugten Zu- und Eingriff durch Dritte zu schützen.
  • keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen sowie die von NetCommunity GmbH erbrachten Leistungen nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile an Dritte weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen;
  • die Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen;
  • sofern der Kunde Privatkunde ist, die Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.

 

8.6 Es obliegt dem Kunden, Sicherheitsvorkehrungen gegen Datenverlust, Übermittlungsfehler und Betriebsstörungen zu treffen.

8.7 Der Kunde wird den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen der NetCommunity GmbH jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Anmeldung ungehinderten Zutritt zu den von der NetCommunity GmbH installierten Kundenanschlüssen ermöglichen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, und ihr die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen verschaffen. Soweit erforderlich, vereinbart NetCommunity GmbH mit dem Kunden einen Termin für den Besuch eines Mitarbeiters bzw. Erfüllungsgehilfen vor Ort. Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine ggf. zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet.

8.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der NetCommunity GmbH nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, keine beleidigenden, verleumderischen oder rechtswidrigen Inhalte über die von NetCommunity GmbH überlassenen Telekommunikationswege zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten. Der Kunde stellt NetCommunity GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der vorgenannten Pflichten gegen NetCommunity GmbH erhoben werden.

8.9 Der Kunde hat NetCommunity GmbH unverzüglich in Textform jede Art von Änderung, die das Vertragsverhältnis betrifft, mitzuteilen (insbesondere Name, Firma, Geschäftssitz und ggf. Rechnungsanschrift, Bankverbindung und Rechtsform). Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, so hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Vertragserfüllung notwendigen Daten zu tragen. 

8.10 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit NetCommunity GmbH vereinbarten individuellen Informationen zur Nutzung eines Dienstes, wie beispielsweise Kennwörter jeglicher Art, geheim zu halten und vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. 

8.11 Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche überlassenen Einrichtungen, Geräte, Software und Unterlagen sowie etwaige Kopien innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende an NetCommunity GmbH auf seine Kosten zurückzugeben, sofern diese ihm nicht - beispielsweise in Erfüllung eines Kaufvertrages - übereignet worden sind. Werden die Einrichtungen, Geräte, Software und Unterlagen nicht an NetCommunity GmbH zurückgegeben, erfolgt ohne gesonderte Ankündigung eine Verrechnung auf Basis des Restwertes mit der Abschlussrechnung. 

9 Missbräuchliche Nutzung 

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu Internetdienstleistungen sowie Internet selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

  1. keine Eingriffe in das Netz der NetCommunity GmbH oder in andere Netze vorzunehmen;

  2. keine Kettenbriefe, SPAM, unerwünschte Werbemails, Computerviren, Trojaner oder Worms oder vergleichbares (Malware) zu erstellen und/oder weiterzuleiten;
  3. die nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten;

  4. keine Angebote abzurufen, zu speichern, online zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf solche Informationen hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks), die
    -  pornographische Schriften im Sinne des § 184 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen;
    -  jugendgefährdende Inhalte im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) darstellen;
    -  im Sinne des Strafgesetzbuchs zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat aukordern;
    -  ehrverletzende Äußerungen enthalten;
    -  sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten;

  5. keine Informationen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen oder in Kenntnis des Inhalts auf solche Informationen hinzuweisen, die geeignet sind, für NetCommunity GmbH oder für den Kunden als solche erkennbare mit NetCommunity GmbH verbundene Unternehmen einer rechtswidrigen Handlung verdächtig zu machen oder deren Ruf anderweitig zu schädigen;
  6. 
bei der Nutzung von E-Mail- oder Newsservices keine Absenderinformationen zu fälschen, insbesondere keine Veränderungen in der Absenderzeile der Nachricht („Header") vorzunehmen, die geeignet sind, über die Identität des Absenders zu täuschen;
  7. keine reinen Downloadserver zu betreiben;

  8. kein illegales Aufzeichnen von Datenverkehr („Sniffing“) durchzuführen.

9.2 
Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass Mitbewohner, Mitarbeiter oder sonstige Dritte gegen die Regelungen gemäß Ziffer 9.1 verstoßen. Bei Verstößen übernimmt die NetCommunity GmbH keine Haftung.

9.3 
Der Kunde wird Daten im Rahmen des Dienstangebotes ausschließlich unter Nutzung der gängigen Standards der Protokollfamilie TCP/IP übermitteln.

9.4 Der Kunde hat die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre Dritter zu beachten. Dabei hat er es insbesondere zu unterlassen, sich Zugang zu fremden Computersystemen zu verschaken, oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung dienen, sich Zugang zu einem fremden Computersystem zu verschaken (z. B. Portscans). 


9.5 Der Kunde hat es zu unterlassen, sich mit Hilfe der Dienste der NetCommunity GmbH Daten oder Informationen zu verschaken, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail-Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Kunden bestimmt sind. 


9.6 Der Kunde hat es zu unterlassen, über die Dienste der NetCommunity GmbH Sicherheitsvorkehrungen fremder Rechner oder Rechnersysteme, Netzwerke oder Zugangsaccounts zu umgehen („Hacken") oder die Leistungsfähigkeit eines Rechners, Rechnersystems oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistungen hinaus zu beeinträchtigen („Denial of Service"-Angrik). 


9.7 Bei Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) stellt der Kunde durch geeignete Maßnahmen sicher, dass sein WLAN nur von durch ihn selbst autorisierten Nutzern verwendet wird und eine missbräuchliche Nutzung durch zumutbare Maßnahmen ausgeschlossen ist. Der Kunde

9.8 Stellt NetCommunity GmbH fest, dass von einem Internetanschluss eines Kunden schädigende Einflüsse ausgehen (z. B. „Denial of Service"-Angriffe), ist sie berechtigt, diesen Anschluss zur Schadensabwehr ohne vorherige Ankündigung und ohne jegliche Ansprüche des Kunden zu deaktivieren.

9.9 Wird NetCommunity GmbH von Dritten wegen eines vertragswidrigen oder schuldhaften Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen Verstoßes gegen seine vorstehenden Pflichten, in Anspruch genommen, ist der Kunde hierfür im Verhältnis zu NetCommunity GmbH allein verantwortlich. Der Kunde stellt NetCommunity GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

9.10 Verstößt der Kunde in schuldhafter und erheblicher Weise gegen die Pflichten gemäß Ziffer 8.1 bis 8.11 bzw. gemäß Ziffer 9.1 bis 9.9, steht NetCommunity GmbH das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht zu, Schadensersatz wegen des durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens zu verlangen.

10. Grundstücksbenutzung

10.1 Der Vertrag zwischen NetCommunity GmbH und dem Kunden kann von NetCommunity GmbH ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Kunde auf Verlangen der NetCommunity GmbH nicht innerhalb eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Vertrages zu einer Nutzung des Grundstücks nach dem amtlichen Muster eines Nutzungsvertrages gemäß der Anlage zu § 45a TKG vorlegt oder der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.

10.2 Sofern der Antrag fristgerecht vorgelegt wurde und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden ist, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn NetCommunity GmbH den Antrag des Eigentümers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags diesem gegenüber nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von ihm unterschriebenen Vertrags annimmt.

10.3 Kündigt NetCommunity GmbH einen Vertrag, für den eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, wegen Nichtvorlage oder Kündigung des Nutzungsvertrages, ist der Kunde verpflichtet, einen Ablösebetrag in Höhe von 25 % der Summe der restlich anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären, zu zahlen. Der Ablösebetrag ist in einer Summe zu zahlen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass NetCommunity GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

10.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche von NetCommunity GmbH bleiben unberührt.

11. Abrechnung, Zahlungsbedingungen

11.1 Es gelten die in dem Einzelvertrag vereinbarten Preise.

11.2 Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt der Kalendermonat als Abrechnungszeitraum. Für den Monat der Bereitstellung werden die Preise zeitanteilig mit taggenauer Abrechnung ab dem Tag der Bereitstellung in Rechnung gestellt. Sind die Preise aus sonstigen Gründen für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, werden diese ebenfalls taggenau anteilig berechnet.

11.3 Monatliche Preise werden zum Monatsanfang in Rechnung gestellt.

11.4 Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Zugang der Rechnung später erfolgt, ist für die Fälligkeit der Rechnungszugang maßgeblich.

11.5 Bei einem Verzug des Kunden ist NetCommunity GmbH berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen einen pauschalen Verzugsschaden nach Maßgabe von § 288 Absatz 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt NetCommunity GmbH ausdrücklich vorbehalten.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

12.1 Gegenüber Forderungen der NetCommunity GmbH ist eine Aufrechnung durch den Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

12.2 Der Kunde besitzt an den von NetCommunity GmbH bereitgestellten Einrichtungen weder ein Pfandrecht noch ein Zurückbehaltungsrecht.

13. Beanstandungen/Sperre

13.1 Beanstandet der Kunde eine Abrechnung, so muss dies in Textform innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber NetCommunity GmbH erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (bei Briefen: Datum des Poststempels). Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. NetCommunity GmbH wird den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche der Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit NetCommunity GmbH die Überprüfung der Beanstandung datenschutzrechtlich möglich ist.

13.2 NetCommunity GmbH ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 50 Euro in Verzug ist und NetCommunity GmbH dem Kunden die Sperre mindestens 2 Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berechnung der 50 Euro bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter für Leistungen, die die NetCommunity GmbH gegenüber dem Kunden mit abgerechnet hat, außer Betracht; auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn NetCommunity GmbH den Kunden zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j TKG aufgefordert hat und der Kunde diesen nicht binnen 2 Wochen gezahlt hat.

13.3 Im Übrigen darf NetCommunity GmbH auch eine Sperre durchführen, wenn

(a) wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen 6 Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von NetCommunity GmbH in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird oder

(b) ernsthafte Schäden an den Einrichtungen der NetCommunity GmbH, insbesondere des Netzes, oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb durch ein Gerät des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.

13.4 Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte zu bezahlen.

13.5 Liegen die Voraussetzungen für eine Sperre vor, ist NetCommunity GmbH berechtigt, die Inanspruchnahme weiterer Leistungen zu verweigern.

13.6 Liegen die Voraussetzungen für eine Sperre nicht mehr vor, so wird NetCommunity GmbH diese aufheben. Die Kosten für die Aufhebung der Sperre trägt der Kunde.

14 Vorauszahlung

14.1 NetCommunity GmbH ist berechtigt, bei Vertragsbeginn oder danach in begründeten Fällen vom Kunden Vorauszahlung zu verlangen. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn

  • (a) der Kunde mit einer Zahlung in nicht unerheblicher Höhe, d. h. in der Regel mindestens in Höhe von 10 % des Entgelts der letzten Rechnung, in Verzug geraten ist;
  • (b) der Kunde innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät;
  • (c) gegen den Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen (§§ 803 - 882a der Zivilprozessordnung) eingeleitet sind.

14.2 Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden wird durch NetCommunity GmbH für jeden Monat nach billigem Ermessen festgelegt und entspricht den voraussichtlich anfallenden Entgelten für die vom Kunden für einen Monat in Anspruch genommenen Leistungen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden zu leistenden Zahlungen verrechnet.

14.3 Wenn die Vorauszahlung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht gezahlt wird, ist NetCommunity GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt.

14.4 Der Kunde kann von NetCommunity GmbH alle 3 Monate, erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob weiterhin ein begründeter Fall für die Erhebung von Vorauszahlung vorliegt. NetCommunity GmbH bestätigt dem Kunden, wenn die Voraussetzungen für die Vorauszahlung nicht mehr bestehen. Die Pflicht zur Vorauszahlung endet mit Zugang der Bestätigung.

15 Gewährleistung

15.1 NetCommunity GmbH wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die vertragsgemäße Leistung zur Verfügung zu stellen.

15.2 NetCommunity GmbH unterhält eine Störungs- und eine Kundendienst-Hotline. Meldungen sind an diese Hotline unter der Rufnummer +49 3581 8747 0 zu richten. In Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wird eine Verfügbarkeit von 97,5 % im Jahresdurchschnitt gewährleistet.

15.3 Liegt eine Störung vor, die vermutlich auf die Störung des Übertragungsweges zurückzuführen ist, so wird der Kunde die NetCommunity GmbH darüber umgehend fernmündlich über die Hotline unterrichten. Eine schriftliche oder fernschriftliche Mitteilung ist unverzüglich nachzuholen. Liegt eine Störung des Übertragungsweges vor, so wird diese unverzüglich beseitigt. Dauert die von NetCommunity GmbH zu vertretende Störung des Übertragungsweges länger als 24 Stunden, kann der Kunde für den Zeitraum, in dem die Störung nicht beseitigt werden kann, die monatliche Vergütung zeitanteilig herabsetzen. Die Vorschriften über die außerordentliche Kündigung bleiben hiervon unberührt. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Die Haftung der NetCommunity GmbH nach Ziffer 17 bleibt unberührt. 

16 Haftung des Kunden

16.1  Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch für solche Rechnungsbeträge, die durch unbefugte oder befugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
16.2  Der Kunde ist für sämtliche Beschädigungen und/oder Verluste von Einrichtungen der NetCommunity GmbH in seinem Risiko-und Verantwortungsbereich verantwortlich und hat NetCommunity GmbH den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Ausgenommen sind die Schäden, die von der NetCommunity GmbH oder von Dritten zu vertreten sind.
16.3  Der Kunde haftet gegenüber NetCommunity GmbH für sämtliche Schäden, die infolge einer unzulässigen Nutzung der Leistung entstehen.
16.4  Soweit dem Kunden Ansprüche, gleich welcher Art, gegen Dritte in Folge der Verletzungshandlung zustehen, die zu seiner Ersatzpflicht gegenüber der NetCommunity GmbH führen, wird er diese Ansprüche auf erstes schriftliches Anfordern der NetCommunity GmbH erfüllungshalber an diese abtreten.

17 Haftung der NetCommunity GmbH

17.1  Für schuldhaft verursachte Personenschäden haftet NetCommunity GmbH unbeschränkt.
17.2  Für sonstige Schäden haftet NetCommunity GmbH, wenn der Schaden von der NetCommunity GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die NetCommunity GmbH haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erstermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten") oder der Verletzung übernommener Garantiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500 Euro.
17.3  Darüber hinaus ist die Haftung der NetCommunity GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, auf 12.500 Euro je geschädigtem Endnutzer beschränkt. Sofern NetCommunity GmbH aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die Schadensersatzpflicht in der Summe auf insgesamt höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.
17.4  Für die  Wiederbeschaffung von Daten haftet NetCommunity GmbH nur, wenn NetCommunity GmbH deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
17.5  Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der NetCommunity GmbH, die diese gem. § 44a TKG mit einem Unternehmer i. S. d. § 14 BGB geschlossen hat, geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.
17.6  Im Übrige ist die Haftung der NetCommunity GmbH ausgeschlossen.
17.7  Zwingende gesetzliche Regelungen, wie solche aus dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

18 Vertragsdauer/Kündigung

18.1 Mit dem Tag der ersten Bereitstellung der vereinbarten Leistung beginnt die Mindestvertragslaufzeit.

18.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

18.3 Jeder Vertragspartner kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Als wichtiger Grund für NetCommunity GmbH gilt insbesondere:

(a) ein erhebliches vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere aber nicht abschließend

- wiederholte Verstöße - trotz Mahnung der NetCommunity GmbH - gegen die Verpflichtung aus den Ziffern 8 und 9 dieser AGB sowie - Manipulationen an den technischen Einrichtungen und

betrügerische Handlungen des Kunden;
(b) wenn der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung

der Entgelte gemäß Ziffer 11 dieser AGB oder in einem länger als 2 Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für 2 Monate entspricht (mindestens jedoch in Höhe von 75 Euro), in Verzug kommt;

(c) wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird und nicht der Insolvenzverwalter gemäß § 103 der Insolvenzordnung die Vertragserfüllung verlangt;

(d) wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt wird;

(e) wenn der Kunde zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung eine Vermögensauskunft abgibt;

- eine gerichtliche oder behördliche Untersagung der Leistungserbringung.

18.4 Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich.
18.5 Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund behält sich NetCommunity GmbH die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
18.6 Die Kündigung bedarf der Textform.
18.7 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die vertragsgemäße Leistung bereitgestellt wurde bzw. verhindert der Kunde die Erstellung eines Anschlusses ganz oder teilweise mit der Folge, dass NetCommunity GmbH den Vertrag kündigt, so hat er der NetCommunity GmbH die Aufwendungen für die bereits durchgeführten Arbeiten und für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen sowie an NetCommunity GmbH eine angemessene Entschädigung in Höhe von 25% der Summe der restlich anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären, zu zahlen. Der Ablösebetrag ist in einer Summe zu zahlen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass NetCommunity GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. NetCommunity GmbH bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.

18.8 Bei einem Anbieterwechsel wird NetCommunity GmbH die gesetzlichen Vorgaben einhalten. NetCommunity GmbH wird sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. NetCommunity GmbH und der aufnehmende Anbieter werden dafür Sorgetragen, dass die Versorgungsunterbrechung beim Anbieterwechsel maximal einen Kalendertag beträgt. NetCommunity GmbH weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am Anbieterwechsel beteiligten Anbieter hat.

19 Schlichtung

19.1 Kommt es zwischen dem Kunden und NetCommunity GmbH darüber zum Streit, ob NetCommunity GmbH ihm gegenüber eine Verpflichtung aus den in § 47a TKG genannten Fällen erfüllt hat, kann der Kunde bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Dies hat per Brief, Fax oder E-Mail oder online auf dem entsprechenden Antragsformular unter Darstellung des Sachverhalts, des Begehrens und des Nachweises des Versuchs einer Einigung zu geschehen. Weitere Informationen finden sich im Internet unter der Domain www.bundesnetzagentur.de.

20 Schlussbestimmung

20.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

20.2  NetCommunity GmbH ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen sind insbesondere möglich, soweit dadurch eine Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, allgemein anerkannte technische oder kommerzielle Regeln oder behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen erfolgt. NetCommunity GmbH wird die Änderung dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat in Textform bekanntgeben. Die Änderung der AGB gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach dieser Bekanntgabe den geänderten Bedingungen in Textform widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist NetCommunity GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. NetCommunity GmbH wird den Kunden in der Bekanntgabe auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen hinweisen.
20.3  Erfüllungsort für die Erbringung der Leistungen ist der Sitz der NetCommunity GmbH.
20.4  Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Unternehmenskaufrechts.
20.5  NetCommunity GmbH kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf mit ihr im Sinne von §§ 15 k. Aktiengesetz verbundene Unternehmen sowie auf Dritte übertragen. Im Falle der Übertragung auf Dritte bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NetCommunity GmbH auf Dritte übertragen.
20.6  Es wird der Gerichtsstand Dresden vereinbart.

 

NetCommunity GmbH

Am Flugplatz 13a

02828 Görlitz


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